Die Bundesregierung will die Corona-Schutzvorgaben für die kältere Jahreszeit wieder verschärfen. Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren und Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll Maskenpflicht gelten; dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.
In Sachsen-Anhalt war ein Normenkontrollantrag gegen die grundsätzliche coronabedingte Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften jeder Art über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschied, dass die zugrunde liegende Regelung zu unbestimmt und damit unwirksam war. Keinen Erfolg hatte dagegen eine Gaststättenbetreiberin, die die Regelung zur Schließung von Gaststätten für den Publikumsverkehr angegriffen hatte.
Bund und Länder wollen Vorkehrungen für eine kritischere Corona-Lage im Herbst treffen. Kanzler Olaf Scholz (SPD) sagte nach Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, alle Handlungsmöglichkeiten, die gebraucht würden, sollten zur Verfügung stehen. Flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas solle es nicht mehr geben. Vor Entscheidungen zu Schutzvorgaben wie Maskenpflichten sollen Experteneinschätzungen abgewartet werden.
Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung dürfen das Heimentgelt nicht wegen coronabedingter Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen kürzen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klargestellt und den Antrag der Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts für eine geplante Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Nach Ansicht des BGH besteht in dem konkreten Fall kein Revisionszulassungsgrund.
Die Betreiberin eines Fitnessstudios muss Beiträge zurückzahlen, die sie während der coronabedingten Schließung von einem Mitglied per Lastschrift eingezogen hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 04.05.2022 (Az.: XII ZR 64/21). Dem Rückzahlungsanspruch könne die Studiobetreiberin insbesondere nicht entgegenhalten, der Vertrag sei dahingehend anzupassen, dass sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um die Zeit, in der das Fitnessstudio geschlossen werden musste, verlängert wird.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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