Schlafzelte beim Klimacamp in Hamburg bleiben erlaubt

Im Streit um das Verbot von Schlafzelten im Rahmen des im August geplanten Klimaprotestcamps bleibt die Stadt Hamburg auch vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg erfolglos. Das OVG hat am Donnerstag die Beschwerde gegen einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen. Wie das VG geht es davon aus, dass die Unterbringung der Teilnehmer in Zelten mit großer Wahrscheinlichkeit von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist.

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Verbot von Infrastruktureinrichtungen für geplantes Klimacamp rechtswidrig
Das in Hamburg im August geplante Klimaprotestcamp ist eine Versammlung im Sinn des Art. 8 GG, das Verbot von Schlafzelten und Infrastruktureinrichtungen daher rechtswidrig, Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden und einem Eilantrag teilweise stattgegeben. Die verfügte Verlegung der Versammlung von der Festwiese im Hamburger Stadtpark auf eine Fläche am Altonaer Volkspark sei hingegen rechtmäßig.
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Augsburger Klimacamp ist verfassungsrechtlich geschützte Versammlung
Der Verwaltungsgerichtshof München hat mit Urteil vom 08.03.2022 das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 10.07.2020 als verfassungsrechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt. Seinem Gesamtgepräge nach habe bei dem Camp die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung im Vordergrund gestanden.
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Kein vorbeugender Rechtsschutz für Klimacamp

Im Streit um ein Klimacamp in Hannover hat die Bewegung "Fridays for Future" eine gerichtliche Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag ab, den die Klimaschützer wegen einer befürchteten Räumungsverfügung durch die Versammlungsbehörde gestellt hatten. Es sei zumutbar, die Räumungsverfügung abzuwarten und dann gegebenenfalls um Eilrechtsschutz nachzusuchen, so das VG.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schnell statt auf Vorrat

Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.

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Agenda
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Die Termine der 20. Kalenderwoche

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aus dem Jahr 2021 spült jetzt immer neue Auslegungsfragen an den BGH. Diesmal gilt es zu klären: Müssen sich jene Eigentümer an den Kosten eines Prozesses gegen die Gemeinschaft beteiligen, den sie gewonnen haben? Außerdem geht es in Karlsruhe um „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über Teakbäume in Costa Rica. Und das BAG will vom EuGH wissen: Ist bei Gründung einer Holding-SE durch Gesellschaften, die weder selbst noch über Tochterfirmen Arbeitnehmer beschäftigen, ein Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Belegschaft nachzuholen, wenn jemand eingestellt wird?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 4

Werden Investoren bald Kanzlei-Eigner? Das Fremdbesitzverbot vor dem EuGH (mit: Prof. Dr. Christian Wolf, Prof. Dr. Dirk Uwer). Sonst in Folge 4: Max Schrems legt sich mit Open AI an, Nicaragua verliert gegen Deutschland, EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung, Berliner Verkehrssenatorin hat plagiiert.

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Ausbildung & Karriere
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Notenroulette

Die Notenvergabe im Jurastudium hat ihre subjektiven Elemente – das hat jetzt auch eine Studie gezeigt. Ein Doktorand der LMU München ließ dieselben 15 Anfängerklausuren von jeweils 15 bzw. 16 Korrektoren bewerten. Das Ergebnis war frappierend: Im Extremfall gab es für ein und dieselbe Arbeit Zensuren zwischen vier und 14 Punkten.

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Glosse
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Tea to go

Heißgetränke to go erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit, und damit auch der ungute alte Einwegbecher. Schließlich ist der dank seiner Botschaft das Statussymbol der Generation „Very busy“. 

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Interview
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Überregulierter Sozialstaat

Unsere Verfassung bekennt sich zum Sozialstaat. Doch dies stellt sich immer mehr als Lippenbekenntnis dar, führen doch ein unübersichtliches und kompliziertes Geflecht von Sozialleistungen sowie ein immenser Verwaltungsaufwand dazu, dass diese ihre Zielgruppe oft nicht erreichen, meint der Nationale Normenkontrollrat. Er hat Ende März ein Gutachten mit Empfehlungen für die Zukunft der Sozialleistungen veröffentlicht. Beides haben wir uns mit dem Paderborner Fachanwalt für Sozialrecht Nikolaos Penteridis genauer angesehen.

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