Die Entscheidung des BVerwG zur Einkesselung von Demonstranten am Rande eines AfD-Parteitags widerspricht der bisherigen Ansicht der Verwaltungsgerichte. Dabei stärkt der Senat friedliche Blockade-Versammlungen wie jene der "Klimakleber", meint Jakob Hohnerlein.
Demonstrationsteilnehmende dürfen sich auch nicht aus Angst vor Repressalien politischer Gegner vermummen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und einen Freispruch des Landgerichts aufgehoben. Das Auftreten vermummter Personen indiziere und provoziere die Bereitschaft zur Gewalt und zur Begehung von Straftaten, so das Gericht. Eine Einschränkung des Vermummungsverbots in Fällen des Selbstschutzes sei daher abzulehnen.
Eine kleine Versammlung am Deutsch-Russischen Museum Berlin-Karlshorst anlässlich des 77. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges darf keine ukrainischen Flaggen zeigen und keine ukrainischen Marsch- und Militärlieder spielen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestern entschieden und damit eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom selben Tag geändert und eine entsprechende Allgemeinverfügung der Polizei bestätigt.
Gestern durften in Köln die Teilnehmer eines Autokorsos zur "Erinnerung an die Opfer des Krieges. Antidiskriminierung." das St. Georgsband und die St. Georgsfahne zeigen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das von der Polizei erteilte Verbot zuvor mit Eilbeschluss vom 06.05.2022 gekippt. Aus der Verwendung dieser Symbole könne nicht ohne Weiteres auf eine Billigung des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geschlossen werden.
In der Hamburger Innenstadt durfte am vergangenen Samstag nicht gegen Corona-Maßnahmen demonstriert werden. Am 28.01.2022 lehnte das Verwaltungsgericht Hamburg einen Eilantrag gegen die Untersagung der geplanten Versammlung mit dem Titel "Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Für Selbstbestimmung, Meinungs- und Redefreiheit sowie Demokratie" ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss am gleichen Tag.
Der EGMR hat die erste überstaatliche Entscheidung einer Klimaklage getroffen. Für Deutschland dürften sich die unmittelbaren Auswirkungen in Grenzen halten. Ein bemerkenswerter Punkt fand in der medialen Berichterstattung dabei wenig Beachtung.
Mehr lesenEs gilt als spektakulärer Fahndungserfolg: Kriminalisten aus Frankreich und den Niederlanden gelang es, die bis dahin abhörsicheren Krypto-Handys namens EncroChat zu knacken, die von organisierten Kriminellen genutzt wurden. Der EuGH soll nun auf Wunsch des LG Berlin I entscheiden, ob die Beweise hierzulande verwertet werden dürfen. Am BGH geht es erneut um die Erstattung von Verlusten bei Online-Glücksspielen im Ausland. Und nicht nur abhängig Beschäftigte feiern den „Tag der Arbeit“.
Schafft Deutschland § 218 StGB ab? Wieso tun wir uns so schwer mit Eizellspende und Leihmutterschaft (mit Prof. Dr. Susanne Lillian Gössl)? Julian Reichelt gewinnt gegen die Ampelregierung (mit Christoph Partsch). Außerdem in Folge 2: ein kleiner Skandal bei Juve und eine Scheidung aus Versehen.
Mehr lesenAn die Einreichung von elektronischen Schriftsätzen per beA haben wir uns mittlerweile gewöhnt. Was aber ist zu tun, wenn eine elektronische Schriftsatzeinreichung am Abend des Fristablaufs scheitert, weil der Kanzleirechner nachweislich gehackt wurde?
Mehr lesenPapst Franziskus hat sich an französische Unternehmer gewandt, die im vergangenen August zu ihrem Jahrestreffen zusammengekommen sind. "Eine der wichtigsten Möglichkeiten, sich am Gemeinwohl zu beteiligen, ist heute die Schaffung von Arbeitsplätzen; von Arbeitsplätzen für alle, besonders für junge Menschen", beginnt seine Botschaft an die Wirtschaftsschaffenden.
Mehr lesenVersagt der Rechtsstaat gegen Wirtschaftskriminelle (mit Ex-BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahlrechtsreform vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fischer), politische Weisungen ab jetzt schriftlich, Amazon ist mächtig, Marco Buschmann twittert fürs Feuilleton.
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